Sicherheit für das Personal und das Hebegut ist oberste Priorität beim Heben von Schwerlasten.
Deshalb ist es dringend erforderlich die vorgeschriebenen Termine zur UVV-Prüfung einzuhalten.
Senden Sie uns Ihr Hebegerät frei Haus zu.
Wir führen die jährlich anfallende UVV-Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 54 durch. Diese beinhaltet die Sicht-, Riss-, und Funktionsprüfung des Hebegerätes und die Erneuerung der Prüfplakette bei Mängelfreiheit. Weiterhin wird ein Ölwechsel durchgeführt und die Dichtungen und Ventile werden ausgetauscht.
Sollte festgestellt werden, dass Reparatur-Maßnahmen nötig sind, erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Bringen Sie Ihre Geräte wieder in einwandfreien, sicheren Zustand. Das Gerät verlässt unser Werk „wie neu“ und Sie sind gegenüber der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite.